Jugendgruppen
und -verbände, die Mitglied im Stadtjugendring Stuttgart
oder Mitglieder des Fördervereins VUJ Stuttgart sind,
können das Haus eineinhalb Jahre im Voraus buchen, sonstige
Interessenten frühestens neun Monate im Voraus.
Um den
Zeltplatz buchen zu können, muss ein schriftlicher
Mietvertrag abgeschlossen werden. Ein Mietvertrag wird
nach Absprache per Post zugeschickt und muss innerhalb
von drei Wochen rechtsverbindlich unterschrieben im Original
an den VUJ zurück gesandt werden. Für diesen
Zeitraum besteht für den vereinbarten Termin eine
vorläufige Reservierung. Nach Ablauf der Dreiwochenfrist
ist der VUJ nicht mehr an die Reservierung gebunden und
kann den Zeltplatz anderweitig vermieten.
Die allgemeinen Mietbedingungen auf
der Vertragsrückseite, zu denen auch die Rücktrittsregelungen
gehören, müssen darin in vollem Umfang anerkannt
werden. Ebenso
wird die mitgeschickte Zeltplatzordnung Grundlage
des Mietvertrags. Mündliche Nebenabsprachen erlangen
erst durch eine schriftliche Bestätigung Gültigkeit.
Der Mietvertrag ist für beide
Vertragsparteien gleichermaßen verbindlich.
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