Jugendgruppen
und -verbände, die Mitglied im Stadtjugendring
Stuttgart oder Mitglieder des Fördervereins
VUJ Stuttgart sind, können
das Haus eineinhalb Jahre im Voraus buchen, sonstige Interessenten
frühestens
neun Monate im Voraus.
Um das
Haus buchen zu können, muss ein schriftlicher Mietvertrag
abgeschlossen werden. Ein Mietvertrag wird nach Absprache
per Post zugeschickt und muss innerhalb von drei Wochen rechtsverbindlich
unterschrieben im Original an den VUJ zurück gesandt werden.
Für diesen Zeitraum
besteht für den vereinbarten Termin eine vorläufige
Reservierung. Nach Ablauf der Dreiwochenfrist ist der VUJ nicht
mehr an die
Reservierung gebunden und kann
die Räume anderweitig vermieten.
Die allgemeinen
Mietbedingungen auf
der Vertragsrückseite,
zu denen auch die Rücktrittsregelungen
gehören, müssen
darin in vollem Umfang anerkannt werden. Ebenso
wird die mitgeschickte Hausordnung Grundlage
des Mietvertrags. Mündliche Nebenabsprachen erlangen
erst durch eine schriftliche Bestätigung Gültigkeit.
Der Mietvertrag ist für
beide Vertragsparteien gleichermaßen verbindlich.
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